Urteile

Verdeckte Videoüberwachung:
Es enstehen Ihnen Warenverluste und der Einsatz von verdeckten Kameras bietet Ihnen die Möglichkeit den oder die Täter zu ermitteln, so ist eine verdeckte Videoüberwachung zulässig. (BAG 5AZR 116/86) Bei einer Verdachtsbearbeitung muss der Betriebsrat nicht informiert werden.
Mitarbeiterüberwachung:
Arbeitgeber dürfen krankgeschriebene Mitarbeiter durch Detektive überwachen lassen und ihnen die Kosten dafür in Rechnung stellen, wenn diese die Krankheit tatsächlich nur vorgetäuscht haben um eine Lohnfortzahlung zu erreichen.
Voraussetzung ist ein begründeter Anfangsverdacht, dass der
Mitarbeiter seine Krankheit nur vortäuscht.
(BAG Kassel , Az. 8 AZR 5/97)
Wen ein konkreter Verdacht vorliegt, darf ein Detektiv zum Einsatz gebracht werden. (Bundesarbeitsgericht, 1ABR 26/90)
Testkäufe:
Verkäufer dürfen durch Detektive getestet werden. Verkäufer dürfen ohne Zustimmung des Betriebsrates durch Testeinkäufe, die durch Detektive durchgeführt werden, bei ihrer Arbeit kontrolliert werden ( BAG, 13.03.2001, AZ: 1 ABR 34/00)
Erstattungen:
In Unterhaltsporzessen sind Detektivkosten ebenfalls erstattungsfähig. Hierzu wurde vom OLG Schleswig unter dem Az.: 15 WF 218/91 und vom OLG Stuttgart am 15. 03. 89 unter dem Aktenzeichen WF 96/88 entsprechende Urteile gesprochen.
Wichtiger Hinweis - Keine Rechtsberatung:
Diese Sammlung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und besitzt auch keine rechtliche Verbindlichkeit. Für verbindliche Aussagen lesen Sie den Originaltext der aufgeführten Grundsatzurteile oder beauftragen Sie einen Rechtsanwalt mit der Prüfung Ihres Anspruches auf die Einschaltung einer Detektei.
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